Compliance

Die Anforderungen an Compliance oder regelkonformes Verhalten sind heutzutage komplexer denn je. Im geschäftlichen Umfeld nehmen die gesetzlichen Herausforderungen kontinuierlich zu und auch das Bewusstsein der Öffentlichkeit für Compliance-Themen hat zugenommen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass unsere Mitarbeiter ein integres Verhalten als selbstverständlich betrachten.

Um sicherzustellen, dass ein vertrauensvolles Miteinander zwischen allen Beteiligten gewährleistet ist, überprüfen wir kontinuierlich unsere Prozesse und Systeme und passen sie den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen an.

Lieferantenkodex

Wir stehen zu unserer unternehmerischen Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Umwelt und Gesellschaft und erwarten dies ebenso von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern. In unseren Mindeststandards haben wir die Anforderungen der headwaylogistic gmbh an alle Geschäftspartner zu Menschenrechten, Arbeitsstandards, Geschäftsethik und Umweltschutz formuliert. Die Mindeststandards basieren auf der Menschenrechtserklärung und den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, den Leitsätzen für multinationale Unternehmen der OECD sowie den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Die headwaylogistic gmbh hat sich für die eigene betriebliche Praxis mit ihrem Verhaltenskodex dieselben Bestimmungen und Standards auferlegt. Darüber hinaus erwartet die headwaylogistic gmbh, dass sich Geschäftspartner uneingeschränkt an alle geltenden Regeln und Gesetze halten.

Die aktuelle Version des Lieferantenkodex der headwaylogistic gmbh finden Sie hier:

Lieferantenkodex der headwaylogistic gmbh finden Sie hier.

Hinweise

Hinweisgebersystem

Unser vorrangiges Ziel besteht darin, potenzielles Fehlverhalten frühzeitig zu identifizieren. Hierfür setzen wir unter anderem auf das Melden von Hinweisen zu möglichen Verstößen.

Unser Hinweisgeberprozess gewährleistet eine vertrauensvolle und zugleich transparente Herangehensweise bei der Behandlung von Hinweisen. Als Hinweis gilt der Verdacht auf mögliche Straftaten wie Betrug oder Korruption sowie sonstige wesentliche Regelverstöße, die einen Bezug zur headwaylogistic gmbh oder ihren Mitarbeitern haben. Hinweise können sowohl von Mitarbeitern als auch von externen Personen eingereicht werden.

Hinweise können besonders einfach über die digitale Meldekanal der headwaylogistic Gmbh erfolgen, wobei auch die anonyme Meldung möglich ist. Zudem ermöglicht dieser Meldekanal eine reibungslose und datenschutzkonforme Kommunikation zwischen den Hinweisgebenden und der headwaylogistic gmbh.

Beschwerden, beispielsweise hinsichtlich der Dienstleistungen der headwaylogistic gmbh fallen nicht unter Hinweise. In diesen Fällen bitten wir Sie, sich an Ihre Ansprechpartner zu wenden.

Wir ermutigen ausdrücklich Mitarbeiter und externe Personen, uns bei Verdachtsfällen von Gesetzesverstößen und Fehlverhalten zu informieren. Hinweisgebenden dürfen keine Nachteile entstehen, wenn sie Hinweise im beruflichen Kontext abgeben.

Meldungen können hier über das Hinweisgebersystem eingereicht werden.

Alternativ per E-Mail an: qualitaetsmanagement@headway-logistic.com